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Schützenswerter Sonntag

letzte Änderung am: 23.03.2009

Sonntagsgebot

Nachdem der Sonntag immer mehr entehrt wird, soll er zukünftig wieder mehr der Gläubigkeit und dem Kirchgang dienen. Zahllose Aktionen, wie "Rettet den Sonntag" oder "Der Sonntag muss dem Gottesdienst erhalten bleiben" und die Masse der dabei gesammelten Unterschriften führten zu einem neuen Sonntagsgebot.

Das Sonntagsgebot ist unumgänglich um allen Menschen den andächtigen Sonntag zu ermöglichen. Daher wird zukünftig jegliche Sonntagsarbeit verboten.

Das Sonntagsgebot im Detail

Sonntag von 0:00 Uhr bis Montag 0:00 gilt:

Dieses Sonntagsgebot gilt sinngemäß auch an kirchlichen Feiertagen

Die Idee

... wurde geboren als Dr. Christian Wagner, (damals) Hessischer Minister der Justiz seine Meinung in der Oberhessischen Presse (20.07.2002) veröffentlichte.

Auszug:
»Ich trete dafür ein, dass der Sonntag auch in Zukunft ein besonderer Tag bleibt. Die Rechtslage in Hessen ist eindeutig: Die Sonntage sind durch das Hessische Feiertagsgesetz "als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" gesetzlich geschützt. Es ist verboten, an Sonntagen Arbeiten durchzuführen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.«
»Das verfassungsrechtliche Verbot der Sonntagsarbeit steht im Einklang mit unserer christlichen abendländischen Tradition, nach der der Sonntag ein Tag der Ruhe und der inneren Einkehr ist. Christen feiern den Sonntag mit einem gemeinsamen Gottesdienst, weil sie damit die Erinnerung wach halten, dass Mensch und Welt nicht das Produkt menschlichen Tuns, sondern göttlichen Schaffens sind. Der bewusst gefeierte Sonntag ist ein Zeichen der Freiheit von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zwängen.«



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