Sonntagsgebot
Nachdem der Sonntag immer mehr entehrt wird, soll er zukünftig wieder mehr der Gläubigkeit und dem Kirchgang dienen. Zahllose Aktionen, wie "Rettet den Sonntag" oder "Der Sonntag muss dem Gottesdienst erhalten bleiben" und die Masse der dabei gesammelten Unterschriften führten zu einem neuen Sonntagsgebot.
Das Sonntagsgebot ist unumgänglich um allen Menschen den andächtigen Sonntag zu ermöglichen. Daher wird zukünftig jegliche Sonntagsarbeit verboten.
Das Sonntagsgebot im Detail
Sonntag von 0:00 Uhr bis Montag 0:00 gilt:
- Arbeit jeglicher Art ist verboten.
Da auch Maschinen Arbeit verrichten ist es verboten Sonntags Maschinen einzuschalten oder zu betreiben. - Kochen, auch das Kochen oder Aufbrühen von Getränken wie z.B. Tee oder Kaffee, ist verboten. Dies gilt auch für das Erhitzen von Wasser. Somit ist Sonntags nur die Reinigung mit kaltem Wasser möglich. Von einem gläubigen Menschen kann man ohnehin erwarten, dass er sich bereits Samtags reinigt um den Sonntag entsprechend zu beginnnen.
- Autos und Motorräder, etc. verwenden Maschinen. Diese verrichten Arbeit. Ergo ist deren Betrieb an Sonntagen verboten.
Jegliches Führen von Fahrzeugen ist an Sonntagen nicht gestattet. Das gilt ausnahmslos auch für Einsatzfahrzeuge. Dadurch wird auch Polizisten und Feuerwehrleuten der genussvolle Besuch eines Sonntagsgottesdienstes ermöglicht werden.
Anzumerken ist, dass Straftaten sowieso und an Sonntagen insbesondere verboten sind. Außerdem können, da Sonntags zukünftig kein Verkehr mehr stattfindet, sich auch keine Unfälle ereignen, wodurch gesichert ist, dass Sonntags keine Arbeit für Polizei und Rettungsdienste anfallen wird. - Jegliches Kaufen und Verkaufen von Waren aller Art und Dienstleistungen, auch im Internet, ist strengstens untersagt. Einzige zulässige Ausnahmen hiervon sind die kirchlichen Gottesdienste und der Ablassverkauf durch Opus Dei.
- Das Hören von Musik sowie das Musizieren selbst ist verboten. Einzig erlaubte Musik ist die klassische Orgelmusik sowie das Singen von glaubenserbaulichen Liedern
- Tanzen und andere rhythmische Bewegungen sind nicht erlaubt.
- Auch Pflegepersonal hat ein Anrecht auf den ungetrübten Besuch von Gottesdiensten.
Darauf haben bettlägrige Menschen Rücksicht zu nehmen und können wählen zwischen:
- andächtig Zuhause oder im Pflegeheim im Bett zu liegen und die sonntägliche Ruhe zu eigenen Gebeten zu nutzen. oder
- Sich Samstags bis 23:59 in eine Kirche ihrer Wahl überstellen zu lassen, wo sie bis zu Beginn des Sonntagsgottsdienstes von Laien durch Frohlocken und Hosianna-Singen unterhalten werden. Rücktransport zur Pflegestelle kann ab Montag 0:00 erfolgen.
- Um Zuwiderhandlungen gegen dieses Sonntagsgebot von vornherein auszuschließen, wird in Deutschland von Sonntag 0:00 Uhr bis Montag 0:00 der gesamte Strom abgeschaltet.
Neben der Erbauung der Christen hat dies auch eine erhebliche Entlastung der Umwelt zur Folge.
Dieses Sonntagsgebot gilt sinngemäß auch an kirchlichen Feiertagen
Die Idee
... wurde geboren als Dr. Christian Wagner, (damals) Hessischer Minister der Justiz seine Meinung in der Oberhessischen Presse (20.07.2002) veröffentlichte.
Auszug:
»Ich trete dafür ein, dass der Sonntag auch in Zukunft ein besonderer Tag bleibt. Die
Rechtslage in Hessen ist eindeutig: Die Sonntage sind durch das Hessische Feiertagsgesetz "als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" gesetzlich geschützt. Es ist verboten, an Sonntagen Arbeiten durchzuführen, die geeignet sind, die
äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.«
»Das verfassungsrechtliche Verbot der Sonntagsarbeit steht im Einklang mit unserer
christlichen abendländischen Tradition, nach der der Sonntag ein Tag der Ruhe und
der inneren Einkehr ist. Christen feiern den Sonntag mit einem gemeinsamen Gottesdienst, weil sie damit die Erinnerung wach halten, dass Mensch und Welt nicht das
Produkt menschlichen Tuns, sondern göttlichen Schaffens sind. Der bewusst gefeierte
Sonntag ist ein Zeichen der Freiheit von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zwängen.«
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