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Kirche und Staat

letzte Änderung am: 23.03.2009

Wer Zensur erlaubt, will Denken verbieten.
Wer an einen Gott glauben muss, ist nur unfähig an sich selbst zu glauben.

Religionsfreiheit

In einem Land von Relgionsfreiheit zu reden ist überheblich, wenn der Staat:


Das Konkordat

Nicht alles was Hitler getan hat, scheint dem deutschen Staat schlecht zu sein.
1933 schloss Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat. Darin räumte er der katholischen Kirche weitgehende Rechte ein.
Der Pakt zwischen dem deutschen Faschismus und den beiden christlichen Großkirchen brachte letzteren eine Vielzahl von Privilegen ein. Er bildet sowohl die Grundlage für den Zwangsreligionsunterricht in den deutschen Schulen als auch das weltweit einzigartige System des Kirchesteuereinzugs durch den Staat.


Kirchensteuer

Selbst konfessionslose Bürger sind von dem Einzug der Kirchensteuer betroffen, nämlich wenn sie arbeitlos werden oder Sozialhilfe beziehen.

Dann nämlich muss auch der konfessionslose Bürger Kirchensteuer zahlen. Das wird staatlicherseits damit begründet: "Weil es alle tun."

Dabei bezieht sich der Begriff "alle" auf eine Menge, die schon lange nicht mehr alle Bürger repräsentiert. Es ist noch nicht mal mehr die "überwiegende Mehrheit". Im Jahr 1999 zahlten in Deutschland bereits 43% der arbeitenden Bevölkerung keine Kirchensteuer mehr. (Quelle: Bundessozialgericht 8.Nov. 2001 Aktenzeichen B 11 AL 43/01 R)

»Aber auch sozialdemokratische Politiker haben eine deutsche Seele. Auch sie stehen stramm, wenn der Vatikan an das Geld ihrer Wählerinnen und Wähler will. Auch sie wollen vom Papst ernstgenommen und gestreichelt sein und zahlen dafür ganz gerne.« (Horst Herrmann)


Religionsunterricht

Wahrscheinlich können auch Sie sich noch an den Religionsunterricht während Ihrer Schulzeit erinnen. Für manche war es eine willkommene Möglichkeit, den Notendurchschnitt aufzubessern, für andere eher verlorene Zeit.

Schade dass so viel Zeit der kostbaren Schulzeit durch Religionsunterricht verschwendet wird.
Die fällt besonders bei Berufsschulen auf, da hier von der wenigen Zeit, die zur Ausbildung zur Verfügung steht, auch noch Schulstunden für Religion verschwendet werden.

»Zu den traurigsten Pfaffentriumphen gehört, dass selbst wachere Köpfe oft die ganze zweite Lebenshälfte brauchen, um den Blödsinn zu vergessen, den sie in der ersten gelernt.«
Karlheinz Deschner, Historiker, (*1924)

»Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahre keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.«
Arthur Schopenhauer, (1788-1860)

Gotteslästerungsparagraph

Seit 1872 ging man in Deutschland mit dem § 166 gegen Gotteslästerer vor.
Der Paragraph wurde zwar im Zuge der Strafgesetzreform 1969 abgeschafft. Aber man verständigte sich auf den Kompromiss des jetzigen § 166.
Nun liegt die vorrangige Gewichtung auf der Bekenntnisbeschimpfung, so dass seitdem weniger Gott als die großen Kirchen gegen Kritik geschützt sind.

Wohlgemerkt, primär werden die Kirchen vor Gericht geschützt.
Wollen Atheisten diesen Paragraphen aber mal zu ihrem Schutz in Anspruch nehmen, werden deren Anzeigen gegen Christen selten bis nie verfolgt, obwohl es wörtlich in § 166 heißt: "Wer öffentlich [...] den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft ...".

Kirchenaustritt

Machen Sie mit ... treten Sie aus der Kirche aus.


»Religion ist Privatsache, so oder ähnlich steht es heute in den meisten Verfassungen. Nur frage ich mich sofort, ob das wirklich so sei. Kirchenglocken dröhnen in die Ohren aller, ob sie in die Kirchen gehen oder nicht. Jeden Morgen hält ein christlicher Geistlicher Andacht im Rundfunksender ab; entsprechende Veranstaltungen für die sogenannten Ungläubigen sind unbekannt. Vor allem aber bedroht das Strafrecht die Gotteslästerung: kein Paragraph verbietet es, die Überzeugung zu diffamieren, es gäbe keinen persönlichen Gott.«
Axel Eggebrecht, Schriftsteller



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